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I N F O S vom MVB
A Die Tanksituation an den Wasserstraßen in Deutschland hat sich durch die Einführung des „ROTEN
DIESELS“ erheblich verschlechtert. Die Anzahl der Tankmöglichkeiten für Diesel aber auch für
Ottokraftstoff haben sich erheblich verringert.
Auch die oft überhöhten Preise an den Bootstankstellen führen dazu, dass die Sportboote vermehrt
über Kanister betankt werden.
Das Betanken mit Kanistern ist nicht verboten, aber es sind einige Vorschriften und Regeln zu
beachten,
1. Beförderung von flüssigem Kraftstoffen für Sportboote, die für Freizeit und Sport genutzt werden,
in Privat-Pkw’s.
a) Für den Transport auf öffentlichen Straßen gilt die Gefahrgutverordnung-Straße (GGVSE)
b) Nur geeignete Gefäße benutzen: Kanister aus Stahl oder Polyethylen (PE). Sie
müssen die Anforderungen bei Stahl nach DIN 7274 bzw. die Richtlinien für
Reservekraftstoff-Kanister aus PE oder gleichwertige Anforderungen erfüllen.
Benutzen Sie nur Kanister mit einer Füllmenge von maximal 20 Litern.
Einzelhandelsgerechte Verpackung
c) Maximale Beförderungsmengen beachten: nur Benzin 333 Liter und nur Diesel 1000 Liter
d) Gefäße müssen dicht verschlossen, außen sauber und gegen Verrutschen und Umfallen
gesichert sein. Der Fahrzeuginnenraum muss gut belüftet sein.
Rauchen und offenes Licht ist verboten!
2. Transport vom Kfz zum Boot.
a) Beachten Sie die Hafenordnung: Es ist immer gut, keinen Ärger mit dem Hafenmeister zu
haben bzw. zu bekommen.
b) Tragen Sie nicht zuviel auf einmal: ADR-geprüfte 20 Liter-Kanister gewährleisten eine
gute und sichere Handhabung.
c) „Richtiges Schuhwerk“ „Flip-Flops“ sind möglicherweise bequem, aber untauglich, wenn
ein sicherer „Auftritt“ nötig ist.
d) Stolperfallen: Benutzen Sie Wege, die frei vom Hindernissen sind. In den Häfen liegen oft
Leinen, Schläuche und Kabel.
e) Sichere Wege und Stege: Meiden Sie die Nähe von offenen Feuern und anderen
Zündquellen. Schwimmstege bewegen sich.
3. Betanken am Liegeplatz.
a) Die Hinweise ihres Boots-Handbuches „Tanken“ beachten (Gefährdung
ihres Versicherungsschutzes)
b) Vertäuung des Bootes kontrollieren (entscheiden Sie sich im Zweifel für einen
Standort auf dem Boot. Sie schließen damit Bewegungen relativ zum Boot aus).
c) Sicherer Stand für „Tanker“ und Kanister (suchen Sie einen sicheren
(rutschfesten) Standort für sich und zum Absetzen des Kanisters aus. Ein offener
Kanister kann schnell um- oder ins Wasser fallen).
d) Wie viel passt in den Tank (vergewissern Sie sich vor dem befüllen, dass auch die
Menge in den Tank passt, die Sie einfüllen wollen)?
e) Trichter – Einfüllstutzen – Einfüllschlauch (verwenden Sie eine geeignete und
passende Einfüllhilfe. Beim Schütten „im freien Fall“ besteht die Gefahr der
elektrostatischen Aufladung! Sorgen Sie für einen dauernden Kontakt zwischen Kanister
und Tankeinfüllstutzen.
f) Vorkehrungen gegen Spritzer/Überläufer (legen Sie geeignetes Material zum
Aufnehmen von Spritzern oder übergelaufenen Kraftstoff bereit).
f) Binnen-Schifffahrts-Straßen-Ordnung (BinSchStrO) (sie schreibt
im Kapitel 28 Verhaltensmaßregeln zum Betanken von Wasserfahrzeugen vor).
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